Wir kümmern uns nicht nur um Ihre Gäste in Notsituationen, sondern helfen Campingplatzbetreibern, Stellplatzbetreibern, Gemeinden und Kommunen im Inland und Ausland bei der Abwicklung und Rückführung von verlassenen Campingfahrzeugen.
Betreiber von Campingplätzen kennen es. Langjährige Kunden verschwinden auf einmal, oder geraten plötzlich in Not. Ob medizinischer Notfall, persönliche Krise oder auch das Lebensende, für jeden Campingplatz oder Stellplatz ist dieses eine nicht nur menschlich sondern auch rechtlich komplizierte Situation.
Während es noch lösbar ist, wenn ein Gast erkrankt oder einen Unfall erleidet, oft auch Angehörige vor Ort oder zumindest erreichbar sind, wird es besonders kompliziert, wenn kein Ansprechpartner noch erreichbar ist, aber ein Wohnwagen oder Wohnmobil zurück bleibt, und einen Platz blockiert.
Wir unterstützen Betreiber und Gemeinden in Deutschland und ganz Europa...
...als professioneller und einfühlsamer Ansprechpartner für Reisende in Not, für Angehörige oder Mitreisende in der Situation, das ein Wohnmobil oder Wohnwagen nicht mehr wie geplant bewegt wird. Mit weitergabe unserer Kontaktdaten kann sichergestellt werden, das eine schnelle und unkomplizierte Lösung gemeinsam mit den Verantwortlichen gefunden wird, wie schnell das Fahrzeug zurückgeführt oder zumindest vom Campingplatz bewegt wird.
... als Ansprechpartner für den Campingplatz, den Stellplatz ob privat oder kommunal, für Behörden und Kommunen bei zurückgelassenen Fahrzeugen. Wenn es uns nicht gelingt, die Eigentümer oder Besitzer ausfindig zu machen, greifen wir auf die Hilfe einer professionellen Detektei zurück oder vermitteln einen Fachanwalt mit dem Ziel, schnellstmöglich eine rechtlich einwandfreie und effektive Lösung zur Rückführung der für den Eigentumsübergang herbeizuführen. Selbstverständlich stehen wir auch Behörden im Ausland zur Verfügung, falls ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung zurückbleibt, oder die fehlenden Sprachkenntnisse ein Hindernis darstellen.
Lesen Sie gern auch unser nachfolgendes Fallbeispiel, um zu verstehen wir wir arbeiten.
Sie können uns schriftlich per email an boeschen@speditionskontor.de in ihrer Landessprache kontaktieren, telefonisch in deutscher, englischer oder französischer Sprache.
Das nachfolgende Fallbeispiel hat sich ähnlich zugetragen, allerdings sind nicht nur Namen und Orte, sondern auch der genaue Ablauf aus Rücksicht auf eventuell vorhandene Angehörige verändert.
Frau H. reist seit vielen Jahren allein im selbst ausgebauten Campingbus in Südeuropa umher, besonders oft und gern steht sie für mehrere Wochen auf einem kommunal betriebenen Wohnmobilstellplatz in der Nähe von Le Lavandou an der französischen Riviera. So auch jetzt. Beim Pächter des Stellplatzes sowie bei vielen Mitcampern ist sie, wegen ihres auffälligen alten Fahrzeugs und der Tatsache, das sie Stammgast ist gut bekannt. Ein Campingnachbar bemerkt, das Frau H. seit einigen Tagen nicht zu ihrem Fahrzeug zurückgekehrt ist, während ein Stuhl, ein Sonnenschirm und sogar ein Buch noch unangerührt vor dem Fahrzeug sind. Er informiert den Pächter, der wir jeden Tag die Gebühren in bar einsammelt, einige Tage später informiert dieser wiederum die örtliche Polizeibehörde. Anhand des Kennzeichens des Fahrzeugs ermittelt die französische Behörde vor Ort den Zulassungsbezirk und erreicht, das sie dort den Namen und die Meldeadresse von Frau H. erhält. Eine Vermisstenanzeige erfolgt nicht, da diese nur von Angehörigen erfolgen kann. Durch die Amtshilfe eines deutschen Polizeibeamten stellt sich heraus, das Frau H. seit Jahren an ihrer Meldeadresse, einem Kleingarten in Bayern, nicht mehr gesehen wurde. Der Briefkasten wird von einer älteren Frau geleert, die aber völlig unbekannt ist.
Da auch kein Fahrzeugschlüssel vorhanden ist, wird der umgebaute Camper der Frau H. nach einigen Tagen durch ein örtliches Abschleppunternehmen geborden und auf dem Gelände des Abschellunternehmens sichergestellt.
Drei Monate später, stellt eine Frau W. im zuständigen Landratsamt in Bayern eine Vermisstenanzeige für ihre langjährige Freundin Frau H., die seit Jahrzehnten allein durch Europa reist, und nun seit drei Monaten sich nicht mehr melde, ihre Post nicht mehr bei Ihr abholt und auch, für sie völlig ungewöhnlich, nicht mehr auf Textnachrichten reagiert. Durch den Datenbankabgleich der europäischen Behörden stellt sich heraus, das es sich um genau die bereits in Frankreich vermisste Frau H. handelt. Da die Ermittlungen ergeben, das Frau H. auch nicht mehr auf Ihr Bankkonto zugegriffen hat, ebenso Schreiben der Rentenversicherung und Krankenkasse unbeantwortet blieben, wird für Frau H. ein sog. Abwesenheitspfleger durch das zuständige Amtsgericht bestellt. Dieser verfügt die versteigerung des gesamten Vermögens von Frau H.
Der Abwesenheitspfleger, ein Rechtsanwalt aus München, beauftragt uns mir der Sicherstellung des Fahrzeugs sowie dessen Öffnung und Entnahme und Protokollierung aller persönlichen Gegenstände sowie der Anfertigung für Fotos und Datenerfassung für die anstehende Versteigerung. Nach sofortiger Kontaktaufnahme mit dem Abschleppdienst, bei dem das Fahrzeug bereits nun seit einem halben Jahr steht, fliegen wir nach Marseille, fahren mit einem Leihwagen zum Abschleppunternehmer und stellen fest, das das Fahrzeug zwischenzeitlich nur noch Schrottwert hat, nachdem nicht nur Wasser eingedrungen ist, sondern auch Nagetiere im Fahrzeug leben. Das persönliche Eigentum der Frau H. wurde bereits entfernt. Nach Rücksprache mit dem Abwesenheitspfleger beenden wir den Einsatz und rechnen diesen direkt mit unserem Auftraggeber ab.
Was weiter geschah, entzieht sich leider unserer Kenntnis. Offenbar wurde Frau H. allerdings bis heute, nach mehr als 15 Jahren nicht gefunden. Die Vorgänge vor unserem Einsatz wurden uns mündlich durch den Stellplatzbetreiber und den Nachlasspfleger zugetragen.
Nicht alle Fälle sind dermaßen spektakulär, im Normalfall bekommen wir einen Anruf vom Campingplatz, finden Angehörige oder Nachlassverwalter, und können uns innerhalb weniger Tage um die Abholung und Überführung des Fahrzeugs kümmern.